Dienstwohnung als Sachbezug
Ein Berechnungstool für die Bewertung des Sachbezuges Dienstwohnung in Österreich
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Grundsätzliches
Ein gutgehendes Unternehmen lässt gewiesen Vorteile an seinen Mitarbeitern über, ob es in Form ein Firmenkraftfahrzeug oder kostenfreie oder verbilligte Wohnräumlichkeit oder Sonstige. Diese Vorteile sind aber Geldwert, daher gehören zu dem Monatsentgelt und erhöhen die Bezüge um diesen Wert und werden für die Abgaben, Beiträge und Steuern berücksichtigt.
Bewertung des Sachbezuges
Für die Bewertung sind amtliche Sachbezugswerte vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt und falls nicht festgelegt dann sind die Mittelpreise des Verbraucherortes vorzunehmen.
Bewertung der Dienstwohnung
Da sind gesetzliche Quadratmeter Werte festgelegt im Richtwertgesetz und die werden jährliche aktualisiert. Das Gesetz schreibt vor, wie dieser Werte verwendet werden und Welche Abschläge oder Zuschläge berechnet werden sollen. Es wird auch vorgeschrieben ein Verfahren um bestmöglichen Bewertung zu erzielen.
Neuer Richtwerte ab 1.1.2024
Bundesland | Ab 01/2024 | 2023 |
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Burgenland | € 6,09 | € 5,61 |
Kärnten | € 7,81 | € 7,20 |
Niederösterreich | € 6,85 | € 6,31 |
Oberösterreich | € 7,23 | € 6,66 |
Salzburg | € 9,22 | € 8,50 |
Steiermark | € 9,21 | € 8,49 |
Tirol | € 8,14 | € 7,50 |
Voralberg | € 10,25 | € 9,44 |
Wien | € 6,67 | € 6,15 |
Abschläge vom Richtwert sind wie folgt:
- Wohnung (kleine als 30 m²) dann 100% "Kein Sachwert"
- Wohnung (kleine als 40 m²) dann 35%
- Wohnung entsprecht die Normen nicht (keine Heizung oder WC) dann 30%
- Wohnung für Portier, Hausbetreung oder Hausbesorger 35%
- Dienstnehmer zahlt die Betriebskosten 25%
Zuschläge
Wenn die Heizkosten nicht nach tatsächlicher Werter ermittelt werden können
- Heizkosten pro m² € 0,58 und Monat.
Das Verfahren
Es soll Vergleiche durchgeführt werden, Zwischen der Richtwert laut Gesetz und der Mittelpreise des Verbraucherortes, dabei wird der Mittelpreis des Verbraucherortes abzüglich 25% gegenüber Richtwert, Erst abzüglich Abschläge, dann zu 50%, dann zu 200% und als Resultat hat man entweder die Mittelpreis oder den Richtwert als Sachbezugswert dazu kommt die +/- Heizkosten.
Berechnung Beispiel 2021
100 m² Dienstwohnung in Verbraucherort Wien, Marketmiete Mittelpreis ist € 1000,00 Richtwertgesetz vom Jahr 2021ist € 5,81 und Wohnzustand ist Niedrig, Wie bewertet man?
- Wert (1) Richtwert wäre 100 * 5,81 ist € 581,00 Wohnzustand 30% Abzug ergibt € 406,70
- Wert (2) Mittelpreis (-25%) € 750,00
- Vergleich (1-min) 50% des Richtwertes € 203,35 als minimale Grenze.
- Vergleich (1-max) 200% des Richtwertes € 813,40 als maximale Grenze.
- Der Wert (2) (€ 750,00) liegt innerhalb der Vergleichswerte (1-min) und (1-max) Somit ist Richtwert(1) als vorläufiger Sachbezugswert heranzuziehen.
- Dienstgeber zahlt die Heizkosten selbst dann, addiert man Zuschlag von 100 m² * 0,58
- Ergebnis wäre dann € 406,70 + € 58,00 = € 464,70
- Weitere Information finden Sie hier
Berechnung Beispiel 2023
Dienstgeber Eigentum 100 m² Dienstwohnung in Verbraucherort Wien, m² Mittelpreis ist € 12,97 Richtwertgesetz vom Jahr 2023 ist € 6,15 und keine Abschläge, Wie bewertet man?
- Wert (1) Richtwert wäre 100 * 6,15 ist € 615,00.
- Wert (2) Mittelpreis € 1297,00(-25%) € 972,75
- Vergleich (1-min) 50% des Richtwertes € 307,50 als minimale Grenze.
- Vergleich (1-max) 200% des Richtwertes € 1230,00 als maximale Grenze
- Der Wert (2) € 972,75 liegt innerhalb der Vergleichswerte (1-min) und (1-max) Somit ist der minmale Wert(1) als vorläufiger Sachbezugswert heranzuziehen.
- Sachwert wäre Wert(1) € 615,00
- Dienstgeber zahlt die Heizkosten selbst dann, addiert man Zuschlag von 100 m² * 0,58 ist € 58,00
- Ergebnis wäre dann € 615,00 + € 58,00 = € 673,00
- Wenn der Dienstnehmer die Betriebskosten bezahlt dann wird Wert(1) um 25% Abschlag gekürtzt, 615,00 - 25% = € 461,25
- Ergebnis wäre dann € 461,25 + € 58,00 = € 519,25
Berechnung Dienstgeber Mietwohnung Beispiel 2023
Dienstgeber Dienstwohnung in Miete 80 m² in Verbraucherort Burgenland, Miete inkl. Betriebskosten € 950,00,Richtwertgesetz Jahr 2023 ist € 5,61 pro m², Abschlag für Portier und Dienstnehmer zahlt Betriebskosten selbst. Wie bewertet man?
- Richtwert wäre 80 m² * 5,61 ist € 448,80.
- Abschlagsatz 35% für Portier 448,80 - 35% ist € 291,72.
- Abschlagsatz 25% für Beriebskosten 291,72 - 25% ist € 218,79.
- Vergleichswert (1) wäre € 218,79.
- Miete abzuglich bezahlte Betriebskosten des Dienstnehmers € 950,00 - 0,00 € 950,00
- Vergleichswert (2) Miete exkl. Bk. € 950,00 -25% ist € 712,50
- Vergleichswert (2) € 712,50 ist großer als Vergleichswert (1) somit ist er als Sachwert anzunehmen.
- Dienstgeber zahlt die Heizkosten dann, addiert man Zuschlag von 80 m² * 0,58 ist € 46,40
- Ergebnis wäre dann € 712,50 + (DG € 46,40 - DN 0,00)= € 758,90
- Hätte man die Heizkosten genau ermitteln können dann, rechnet man die Heizkosten Differenz zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer.
- 712,50 +/- Heizkosten Differenz 100,00! Ergebnis wäre dann € 612,50!