Altersteilzeit und Altersteilzeitgeld
Die Altersteilzeit ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die im Arbeitslosenversicherungsgesetz geregelt ist. Beim Altersteilzeitgeld handelt es sich um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die an den/die ArbeitgeberIn ausbezahlt wird.
Wann kann Altersteilzeit vereinbart werden?
Seit 2020 ab 5 Jahre vor Pensionsantritt darf zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbart und Antrag beim AMS angereicht werden
Was wird vereinbart?
- Mitarbeiter reduziert seine wochentliche Arbeitzeit in 40% bis 60% und dafür bekommt 70% bis 80% des Entgelts.
- Letzte Entgelt und Durchschnittlich Entgelt die letzten 12 Monaten, falls Überstunden und unterschiedliche Entgelte geleistet sind.
- Sozialversicherung Bemeßunggrudlage davor und danach.
- Pensionsversicherung und Abfertigung.
- Dienstgeber Verpflichtung zum Einstellung für Arbeitslosenmitarbeiter als Ersatz.
Kontinuierlich und Blockzeit Modell
Wann soll begonnen und wie? soll es von beginn an gleichbleibend 40%, 50% oder 60% kontinuierlich oder in Blocks erst 20% dann zum schloss 80% oder bis 2,5 Jahre Voll und 2,5 Jahr Freizeit.
Bei einem Durchrechnungszeitraum von beispielsweise 4 Jahren, kann zwei Jahre vollweitergearbeitet und anschließend eine Freizeitphase von zwei Jahren konsumiert werden.
bei kontinuierlich Vereinbarung bekommt Arbeitgeber 90% die Lohnausgleich und Nebenkosten zurück und beim Blockzeit bekommt 50% die Lohnausgleich und Lohnnebenkosten zurück.
Was ist Lohnausgleich?
Lohnausgleich ist 50 % des Verlustes an Entgelt (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) für reduzierte Arbeitzeit, die werden monatlich zur geleistete Arbeitzeit nach reduktion bezahlt. Dienstgeber bekommt es wieder inklusive Lohnnebenkosten vom AMS zurück.
Der Lohnausgleich bezieht sich nicht auf die Arbeitszeitreduktion, sondern auf die Entgeltreduktion, die sich aus dem Entgelt vor und nach der Herabsetzung der Normalarbeitszeit ergibt.
Voraussetzung für Altersteilzeit Vereinbarung
- 780 Wochen Arbeitslosenversicherung oder 15 Jahre
- In den letzten 12 Monaten vor Antritt der Altersteilzeit darf die Arbeitszeit nicht unter 40 % der gesetzlichen, oder im Kollektivvertrag geregelten Normalarbeitszeit gelegen sein.
- Die Beschäftigung muss vor dem Inkrafttreten einer Altersteilzeit mindestens 3 Monate beim DienstgeberIn bestanden haben.
- Keine Leistung aus der Pensionsversicherung
- Keine Sonderruhegeld nach Nachtschwerarbeitsgesetz.
- Keine Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
- Noch nicht im Pension angetritten ist
Altersteilzeitreduktion bei Überstundenpauschale Beispiel
Entgelt € 3000,0 für 40 Stunden wöchentlich und widerrufbaren Überstundenpauschale 15% des Gehalts, Arbeitszeitreduktion um 40% vereinbart.
Ermittlung:- Entgelt ist 3000,0 + 15% Pauschale = € 3450,0
- Arbeitszeitreduktion ist 40 Std.* 40% = 16 und neue Arbeitzeit ist 24 Std
- Entgeltsreduktion ist 3000,0 * 40% = 1200,0 + Überstundenpauschale € 450,0 = 1650
- Gehaltsausgleich ist 50% * (1200,0 + 450,0)1650,00 ergibt 825,0
- Entgelt nach Reduktion= 3000 - 1200 = 1800,0
- Neue Entgelt ist 1800,0 + 825,0 = 2625,0
Altersteilzeitreduktion und unwiderrufbaren Überstundenpauschale Beispiel
Entgelt 4000,0 Überstundenpauschale 10% für 40 Std. wöchentlich, Reduktion um 50%
Ermittlung:- Entgelt ist 4000,0 + 10% Pauschale = € 4400,0
- Arbeitszeitreduktion ist 40 Std.* 50% = 20 und neue Arbeitzeit ist 20 Std.
- Entgeltsreduktion ist 4400,0 * 50% = 2200,0
- Gehaltsausgleich ist 50% * 2200,0 = 1100,0
- Entgelt nach Reduktion= 4400 - 2200 = 2200,0
- Neue Entgelt = 2200,0 +1100,0 = 3300,0
Altersteilzeit Blockmodell und Sachbezug Beispiel
Entgelt 4000,0 Dienstauto als Sachbezugswert 400,0 für 40 Std. wöchentlich, geblockte Altersteilzeit Reduktion 60% im Altersteilzeit vereibart im Freizeitphase entfählt.
Ermittlung:- Entgelt ist 4000,0
- Sachbezug 400,0
- Durchschnitt der letzten 12 Monate ist 4400,0
Einarbeitungsphase:- Arbeitszeitreduktion ist 40 Std.* 60% = 24 und neue Arbeitzeit ist 16 Std.
- Entgeltsreduktion ist 4000,0 * 60% = 2400,0
- Gehaltsausgleich ist 50% * 2400,0 = 1200,0
- Entgelt nach Reduktion= 4000 - 2400 = 1600,0
- Neue Entgelt = 1600,0 +1200,0 = 2800,0 + Sachbezug in vollem Umfang 400,0 = 3200,0
Freizeitphase:- Arbeitszeitreduktion ist 40 Std.* 60% = 24 und neue Arbeitzeit ist 16 Std.
- Entgeltsreduktion ist 4400,0 * 60% = 2640,0
- Gehaltsausgleich ist 50% * 2640,0 = 1320,0
- Entgelt nach Reduktion= 4400 - 2640 = 1760,0
- Neue Entgelt = 1760,0 +1320,0 = 3080,0
Altersteilzeit AppAltersteilzeit und Höchstbeitragsgrundlage Berechnung Beispiel
Entgelt entspricht Durchschnitt der letzten 12 Monaten bei € 6000,0 vereinbarte Altersteilzeitreduktion zu 50% bei Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.
Ermittelung für Altersteilzeit Entgelt:- Höchstbeitragsgrundlage € 5670,0
- Neue Arbeitzeit bei 50 % = 20 Stunden
- Reduktionsverlust ist 6000,0 * 50 % = 3000,0
- Entgelt für Altersarbeitzeit ist € 3000,0
- Lohnausgleich bei Höchstbeitragsgrundlage: (5670,0 - 3000,0) * 50 % =€ 1417,50
- Auszahlung inklusive Lohnausgleich ist 3000,0 + 1417,50 = € 4417,50
Dienstnehmer Sozialversicherungsbeitrag:- für ATZ (3000 * 17,12 %) = 513,60
- für Ausgleich (1417,50 * 17,12 %)= 242,68
- Wohnbauförderung (5670,0 * 0,5 %) = 28,35
- Arbeiterkammer (5670,0 * 0,5 %) = 28,35
- Dienstnehmer Anteil:€ 812,98
Dienstgeber Sozialversicherungsbeitrag:- Bruttoentgelt bis Höchstbeitragsgrundlage: 5670,0 * (37,55 + 1 + 0,5 + 0,1 + 1,53) = 40,68% ergibt 2306,56
für ATZ: (5670 * 37,55%) = 2129,09 - Wohnbauförderung: (5670,0 * 1,0%) = 56,70
- Arbeiterkammer: (5670,0 * 0,5%) = 28,35
- Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlag (IE): 5670,0 * 0,1% = 5,7
- Betriebliche Vorsorge: (5670,0 * 1,53%) = 86,75
- Gesamte Sozialversicherungsbeitrag: 2306,56
- Dienstgeberanteil ist Gesamte abzuglich Dienstnehmeranteil: 2306,56 - 812,98 = 1493,58
Altersteilzeitgeld - Ersatz durch AMS:- Lohnausgleich ist 1417,50
- Ersatz des DG- und DN-Anteils sowie IE von der Differenz von (5670 - 4417,50) = € 1252,50 * 37,65% =€ 471,57
- Ersatz des DG-Anteils und IE vom Lohnausgleich ist (1417,50 * 20,53 %)= € 291,01
- Förderungsgeld vom AMS ist 2180,08
AMS Ersatz an Dienstgebers:- Ersatz bei kontinuierlicher Arbeitszeitverkürzung: 90 % von € 2180,08 = € 1962,07
- Ersatz bei Blockzeitvereinbarung: 50 % von € 2180,08 = € 1090,04