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Dienstwohnung als Sachbezug

Willkommen auf der offiziellen Projektseite unserer Android-App zur Berechnung der Sachbezug im österreichischen Raum für das Beitragsjahr (2015 bis 2026).

Wichtige Hinweise, Quellen, Haftung & Datenschutz

Gesetzliche Quellen & Berechnungsbasis

Um maximale Verlässlichkeit zu gewährleisten, orientieren sich die hinterlegten Rechenregeln an folgenden offiziellen Publikationen:

  • BMF Steuerbuch 2026: Berücksichtigung der steuerlichen Tarifgrenzen, Freigrenzen und Absetzbeträge des Bundesministeriums für Finanzen.
  • WKO-Richtlinien: Einbindung der aktuellen Sätze für Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum DB (DZ) und Kommunalsteuer.
  • LStR 2002: Anwendung der Auslegungen gemäß den geltenden Lohnsteuerrichtlinien des Bundes.
  • Bundeslandgenaue Berechnung: Berücksichtigung der aktuellen amtlichen Richtwerte für alle 9 österreichischen Bundesländer.
  • Abschläge & Sonderregelungen: Einfache Berücksichtigung von Abschlägen (z. B. für Nicht-Normwohnungen, Portierwohnungen oder selbstgetragene Betriebskosten).
  • Arbeitsplatznahe Unterkunft: Überprüfung der Sachbezugsfreiheit bei Unterkünften bis 30 m² bzw. 35 m².
  • Heizkosten-Pauschale: Automatische Einberechnung von Heizkostenpauschalen nach den gesetzlichen Vorgaben.

Wichtige Hinweise & Haftungsausschluss (Disclaimer)

  • Keine offizielle Behörden-App: „Diese App ist ein unabhängiges, privates Tool zur Orientierung und steht in keinerlei Verbindung zu einer offiziellen österreichischen Behörde, dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) oder einer anderen staatlichen Institution."
  • Haftungsausschluss (Disclaimer): "Alle Berechnungen, Werte und Informationen in dieser App werden ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Die App dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle steuerliche oder rechtliche Beratung durch einen Steuerberater oder die zuständigen Abgabenbehörden. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Daten übernommen werden.“
  • Gesetzliche Quellen: Die Berechnungen und pauschalen Werte basieren auf den gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) und LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002, (Direkt zum Link) in der jeweils geltenden Fassung sowie der Sachbezugswerteverordnung in Verbindung mit den aktuellen Richtwerten gemäß § 5 des Richtwertgesetzes.

Auszug aus BMF Steuerbuch 2026 seite 20: "Dienstwohnung Rz 149–162e (Direkt zum Link)
Wird der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt, liegt ebenfalls ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Stellt die arbeitsplatznahe Unterkunft nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen dar, ist bis zu einer Größe von 35 m2 kein Sachbezug anzusetzen. Bei einer Größe von mehr als 35 m2 aber nicht mehr als 45 m2 ist der begünstigte Betrag um 35 % zu vermindern, wenn die arbeitsplatznahe Unterkunft durchgehend höchstens zwölf Monate vom selben Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird."

Die Berechnungen in der App finden lokal auf Ihrem Gerät statt. Es werden keine sensiblen Unternehmens- oder Gehaltsdaten an externe Server übertragen.

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Was biettet die App
Grundsätzliches

Ein gutgehendes Unternehmen lässt gewiesen Vorteile an seinen Mitarbeitern über, ob es in Form ein Firmenkraftfahrzeug oder kostenfreie oder verbilligte Wohnräumlichkeit oder Sonstige. Diese Vorteile sind aber Geldwert, daher gehören zu dem Monatsentgelt und erhöhen die Bezüge um diesen Wert und werden für die Abgaben, Beiträge und Steuern berücksichtigt.

Bewertung des Sachbezuges

Für die Bewertung sind amtliche Sachbezugswerte vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt und falls nicht festgelegt dann sind die Mittelpreise des Verbraucherortes vorzunehmen.

Bewertung der Dienstwohnung

Da sind gesetzliche Quadratmeter Werte festgelegt im Richtwertgesetz und die werden jährliche aktualisiert. Das Gesetz schreibt vor, wie dieser Werte verwendet werden und Welche Abschläge oder Zuschläge berechnet werden sollen. Es wird auch vorgeschrieben ein Verfahren um bestmöglichen Bewertung zu erzielen.

Neuer Richtwerte ab 1.1.2024
Bundesland Ab 01/20242023
Burgenland€ 6,09€ 5,61
Kärnten€ 7,81€ 7,20
Niederösterreich€ 6,85€ 6,31
Oberösterreich€ 7,23€ 6,66
Salzburg€ 9,22€ 8,50
Steiermark€ 9,21€ 8,49
Tirol€ 8,14€ 7,50
Voralberg€ 10,25€ 9,44
Wien€ 6,67€ 6,15

Abschläge vom Richtwert sind wie folgt:
Zuschläge

Wenn die Heizkosten nicht nach tatsächlicher Werter ermittelt werden können

Das Verfahren

Es soll Vergleiche durchgeführt werden, Zwischen der Richtwert laut Gesetz und der Mittelpreise des Verbraucherortes, dabei wird der Mittelpreis des Verbraucherortes abzüglich 25% gegenüber Richtwert, Erst abzüglich Abschläge, dann zu 50%, dann zu 200% und als Resultat hat man entweder die Mittelpreis oder den Richtwert als Sachbezugswert dazu kommt die +/- Heizkosten.

Berechnung Beispiel 2021

100 m² Dienstwohnung in Verbraucherort Wien, Marketmiete Mittelpreis ist € 1000,00 Richtwertgesetz vom Jahr 2021ist € 5,81 und Wohnzustand ist Niedrig, Wie bewertet man?

Berechnung Beispiel 2023

Dienstgeber Eigentum 100 m² Dienstwohnung in Verbraucherort Wien, m² Mittelpreis ist € 12,97 Richtwertgesetz vom Jahr 2023 ist € 6,15 und keine Abschläge, Wie bewertet man?

Berechnung Dienstgeber Mietwohnung Beispiel 2023

Dienstgeber Dienstwohnung in Miete 80 m² in Verbraucherort Burgenland, Miete inkl. Betriebskosten € 950,00,Richtwertgesetz Jahr 2023 ist € 5,61 pro m², Abschlag für Portier und Dienstnehmer zahlt Betriebskosten selbst. Wie bewertet man?


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